Tauschregeln des Burgdorfer
Talente-Tauschrings (BUTT)
(gelten
als anerkannt mit der Unterschrift unter das Aufnahmeformular)
Stand
August 2005
Ø
Die
Mitgliedschaft im BUTT ist für Einzelpersonen, Familien, sowie auch für
Vereine, Verbände oder sonstige Institutionen (juristische Personen) möglich.
Ø
Die
Mitgliedschaft wird erst wirksam, wenn die Kaution und der Sachkostenbeitrag
eingegangen sind und der Aufnahmeantrag bestätigt ist.
Die Mitglieder verpflichten sich, an den Verein folgende
Beiträge zu leisten:
1. Kaution
Beim Eintritt in den BUTT wird eine Kaution von 30 Euro
erhoben. (Ratenzahlung ist
nach Absprache möglich) Diese wird
nicht verzinst und bei Beendigung der Mitgliedschaft (bei
ausgeglichenem Talente-Konto)
zurückgezahlt.
2. Beiträge
Der jährliche Sachkostenbeitrag beträgt
6,00 Euro. (dieser Beitrag wird nur bei Bedarf erhoben)
Dieser Beitrag ist jährlich im Voraus bis zum 31.01. eines Jahres (bei
Neueintritt anteilig für die Restmonate des Jahres) auf das Vereinskonto bei
der Stadtsparkasse Burgdorf zu entrichten. Er dient der Begleichung von
Aufwendungen, die nicht mit Talenten verrechnet werden können (z.B. Bürobedarf,
Porto, Kopien, Teilnahmegebühren bei Veranstaltungen).
Außerdem wird das Talente-Tausch-Konto jedes
Mitglieds monatlich mit 3 Talenten belastet (Mitgliedsbeitrag). Diese Talente werden dem Vereinskonto
(Konto-Nr.1) gutgeschrieben und dienen dazu, Leistungen von Mitgliedern,
die für die gesamte Tauschgemeinschaft
erbracht wurden, zu begleichen. (siehe unter: Talente-Zahlungen vom
Vereinskonto an Mitglieder)
Die ersten beiden Monate sind zum
"Schnuppern" und Testen beitragsfrei.
Einmal monatlich
findet ein Treffen für alle Mitglieder und interessierte Gäste statt („Freitagstreff“
– jeden letzten Freitag im Monat). Bei
vereinsinternen Themen können Besucher / Gäste ausgeschlossen werden.
In der Regel findet monatlich
ein Stammtisch oder„Nachbarschaftstreffen“ statt.
(Ort und Termine werden beim Freitagstreffen, im Rundbrief und in der Presse
bekannt gegeben).
Eine möglichst regelmäßige,
zumindest aber sporadische Teilnahme an den Treffen ist
zur Kontaktpflege, sowie zur Vertrauens-Entwicklung sehr wichtig.
Dem Sinn des Tauschrings entsprechend, ist darauf zu achten,
dass Hilfen - nicht professionelle Dienstleistungen - angeboten werden. Jedes Mitglied formuliert Angebote und Nachfragen.
Alle Angebote und
Nachfragen erscheinen auf der BUTT-Website im Internet und werden dort
regelmäßig aktualisiert. In der BUTT-Zeitung werden mindestens 2x
jährlich alle Angebote und Nachfragen veröffentlicht. Außerdem werden
Ergänzungen und Änderungen in den monatlichen Rundbriefen bekannt
gegeben. Die Anzeigen erscheinen bis zum schriftlichen Widerruf.
Der BUTT führt für jedes Mitglied ein persönliches
Talente-Tausch-Konto. Die Mitgliedsnummer ist gleichzeitig die Kontonummer. Jedes Mitglied ist verpflichtet,
sein Konto immer wieder auszugleichen.
Jedes Mitglied kann nur ein Konto eröffnen. Auf diesem Konto
werden Tausch-Geschäfte zwischen den Teilnehmern als Gutschrift bzw.
Lastschrift gemäß den Angaben auf den Talente-„Schecks“
verbucht.
Auf Wunsch kann ein persönlicher Kontoauszug ausgedruckt
werden.
Ø Die Mitglieder sollten die Kontoauszüge
regelmäßig auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Alle
Teilnehmer erhalten Vordrucke („Schecks“) für den Talente-Tausch, die von den
beteiligten Tauschpartnern ausgefüllt und zur Buchung an die
Vorstandsmitglieder abzugeben oder einzusenden sind. Voraussetzung für die
Buchung sind das korrekte Ausfüllen und die Unterschrift auf dem
„Scheck“.
Es werden nur
Talente verrechnet. Anderweitige Vereinbarungen zwischen den Tauschpartnern (wie eventuell anfallende Fahrtkosten, Materialkosten,
usw.) betreffen den Tauschring nicht.
Ø Nur in festgelegten Ausnahmefällen kann auf „Schecks“ verzichtet
werden. Zum Beispiel gibt es eine Liste für Tauschgeschäfte während der
Freitags-Treffen.
Ø „Talente"
können grundsätzlich nicht in Geld getauscht werden !
Jedes
Mitglied erhält mit seinem Konto einen Überziehungsrahmen.
Pro Mitglied ist ein Limit von 500 Talenten zulässig.
Im ersten Mitgliedsjahr beträgt das Limit im Minus 100 Talente.
In Sonderfällen können Überziehungen auf Antrag des Mitgliedes
von der Mitgliederversammlung bewilligt werden.Wenn
das Limit erreicht ist, erfolgt eine gesonderte Veröffentlichung im Rundbrief.
Die Kontostände aller
Mitglieder werden regelmäßig bei
den Freitagstreffen, im monatlichen Rundbrief und im Internet auf der
BUTT-Website veröffentlicht.
Es gibt kein „Kontogeheimnis“. Jedes Mitglied kann über die Umsätze und die
Kontostände anderer Mitglieder Auskunft erhalten.
Getauscht
wird bargeldlos : 1 Stunde
= 10 Talente (Sachkosten
können in Euro beglichen werden).
Alle Leistungen gelten in ihrem Wert gleich, egal, welche Art der Leistung in dieser Zeit erbracht
wird
(z.B. 1 Stunde Gartenarbeit gilt genauso wie 1 Stunde Babysitten oder 1 Stunde
Haare schneiden).
Wenn die Zeitberechnung nicht möglich oder zweckmäßig ist (z.B. beim
Warentausch o. Verleih v. Gegenständen), so muss eine andere Orientierungshilfe
gesucht werden. Z.B. kann das Mitglied, welches etwas erwerben möchte,
überlegen, wie viel Zeit es für diesen Gegenstand im BUTT arbeiten würde. Diese
Zeit kann dann in Talente umgerechnet werden.
Sonderfall : Talente-Berechnung bei Leistungen von Mitgliedern für den
Verein (BUTT)
Bei Leistungen, die von Mitgliedern für den Verein erbracht
werden (z.B. Mithilfe u. Standbetreuung bei Veranstaltungen, Herstellen v.
vereinseigenen Gegenständen, usw.) wird die Hälfte der geleisteten Zeit
vergütet
(1 Std. Leistung = 5 Talente)
Sonderfall: Talente-Berechnung bei einem Angebot für mehrere
Teilnehmer
Führt ein Mitglied ein Angebot für mehrere Teilnehmer
gleichzeitig durch (z. B. Bastel-, Gymnastik-, Malkursus), so kann es den
Zeitaufwand nur einmal abrechnen. (Beispiel: 1 Std. Gymnastik für 5
Teilnehmer – jeder Teilnehmer zahlt 2 Talente). Zeit, die zur Vorbereitung des
Kurses notwendig ist, wird ebenfalls in Talenten berechnet und anteilig von den
Teilnehmern „bezahlt“. Materialkosten werden, nach Absprache, in Euro oder
Talenten vergütet.
Vom Vereinskonto werden Leistungen von
Mitgliedern, die für die gesamte Tauschgemeinschaft erbracht werden, beglichen.
Z.Zt. gelten folgende Pauschalen: Vorstandsmitglieder: 20 Talente
/ Monat, Ausrichten eines Nachbarschaftstreffen:
5 Talente, Austragen der Rundbriefe
(1 Stadtteil): 3 Talente. Bei sonstigen Arbeiten für den Verein wird die
Hälfte der geleisteten Zeit vergütet (siehe „Berechnung der Talente“)
Die beim Tauschring erfassten Daten dienen ausschließlich
eigenen verwaltungstechnischen und statistischen Zwecken. Die Mitglieder erklären sich einverstanden, dass
Mitglieds-/Kontonummer, Name, Adresse, Telefon- u. Faxnummer und E-Mail-Adresse
anderen Mitgliedern innerhalb des BUTT mitgeteilt werden können (gedruckte
Adressenlisten oder per E-Mail-Anhang). Die Mitglieder verpflichten sich,
Daten und Informationen aus dem Tauschring, insbesondere Mitglieder-/
Adressenlisten, vertraulich zu behandeln.
Ersatzansprüche aus Verstößen einzelner Mitglieder an den BUTT
sind ausgeschlossen.
1.
Die Verantwortung für den Tausch liegt bei den Tauschpartnern. Dazu
gehört u.a. das Aushandeln des Tauschpreises.
2. Haben Tauschgeschäfte rechtliche
Konsequenzen oder lösen sie Schadensersatzansprüche aus, so sind die
Tauschpartner dafür selbst verantwortlich. Allerdings wird gleichzeitig durch
die Unterzeichnung des Aufnahmeantrages das Einverständnis für die Begrenzung
der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei allen Tauschgeschäften im
Rahmen vom BUTT erklärt. Vor rechtlichen Auseinandersetzungen sollen die
Tauschpartner versuchen, sich gütlich zu einigen; auf Wunsch eines Beteiligten
mit Hilfe des Vorstandes.
3. Der BUTT übernimmt keine Garantie für
den Wert, Zustand oder die Qualität der Informationen, Waren und
Dienstleistungen, die getauscht werden. Die Regelung eventueller
steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verhältnisse ist Sache der
Teilnehmer. Es wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung
empfohlen.
Als Prämie für die
Werbung eines neuen Mitglieds kann - auf Antrag - eine
Talente-Gutschrift (z.Zt. 5 Talente) erfolgen.
Ø Der Vorstand, sowie andere erfahrene,
langjährige Mitglieder stehen bei Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Änderungen der Satzung
und Tauschregeln werden in der Regel vorab im
monatlichen Rundbrief veröffentlicht. Nach Veröffentlichung können die
Mitglieder innerhalb von 2 Wochen Stellung nehmen. Nach Ablauf dieser Frist
erfolgt am letzten Freitag des Monats in der Mitgliederversammlung die
Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.