Name:
Burgdorfer Talente Tauschring. Kurzform: BUTT
Organisationsform:
Verein
Ziel und Zweck
(1)
Der BUTT arbeitet unter dem Motto „Mach mit
- ohne Profit“. Er ist eine Bürger-Initiative zur Förderung der
Nachbarschaftshilfe und ein selbst verwaltetes Projekt, das auf kooperativen
Umgangsformen und transparenten Strukturen basiert. Aufgabe des Tauschringes
ist es, Bedingungen zu schaffen und zu erhalten, die einen organisierten
Zeit-Tausch in der Region Burgdorf ermöglichen. Der BUTT bietet einen
Info-Service, durch den die Mitglieder Informationen, Waren und
Dienstleistungen zum gegenseitigen Nutzen zinsfrei austauschen können. Der
Tausch wird geldlos durchgeführt.
(2) Von den
Mitgliedern festgelegte Tauschregeln bestimmen das Verfahren im Einzelnen.
Beginn und Inhalt der Mitgliedschaft
(1) Wer die Ziele vom BUTT aktiv
unterstützen und am Zeit-Tausch teilnehmen möchte, kann nach Abgabe des
schriftlichen Aufnahmeantrags Mitglied werden. Mit der Unterzeichnung dieses
Antrages verpflichten sich die Mitglieder, die Satzung, Tauschregeln und
Beschlüsse der Mitgliederversammlung anzuerkennen und einzuhalten.
(2) Wenn vor
dem Aufnahmeantrag dem Vorstand wichtige Gründe bekannt werden, die erhebliche
Zweifel an der aktiven Mitwirkungsfähigkeit des Interessenten begründen, kann
der Vorstand die Aufnahme ablehnen.
Beendigung der Mitgliedschaft
(1)
Die Mitgliedschaft endet
a) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an
ein Vorstandsmitglied; sie ist nur zum Ende eines Kalendermonats und nach Kontoausgleich
zulässig;
b) durch Ausschluss aus dem Verein. Ein Mitglied, das
in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch
Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor
dem Ausschluss erhält das betroffene Mitglied die Möglichkeit, sich zu den
Vorwürfen zu äußern;
c) mit dem Tode des Mitglieds;
(2)
Ausgleich des Kontos bei Beendigung der Mitgliedschaft
a) Bei Austritt werden Aktiva auf das Vereinskonto
übertragen. Passiva sind vorher auszugleichen. In Ausnahmefällen ist das auch
durch Euro-Zahlungen möglich (Verrechnungsbasis 1 Talent entspricht 1 €).
b) Für den Fall des Ausschlusses ist das Konto
entsprechend dem unter Abs. 2 a) geregelten Verfahrens auszugleichen.
c) Endet die Mitgliedschaft durch Tod, erfolgt kein
Kontoausgleich. Aktiva oder Passiva fallen an das Vereinskonto.
Verrechnungsbasis
Verrechnungsbasis ist die Zeit. Sie wird
als „Talent“ bezeichnet.
Talent orientiert sich grundsätzlich an der
aufgewandten Zeit, unabhängig von der Art der geleisteten Dienste.
10 Talente (Tt) haben den Wert einer Zeitstunde. Wenn
die Zeitberechnung nicht möglich oder zweckmäßig ist (Warentausch etc.), gilt
u.a. als Orientierungshilfe die Verrechnungsbasis von 1 Talent = 1 € .
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung
besteht aus allen Mitgliedern. Sie wählt aus ihrer Mitte den Vorstand und
beschließt u. a. die Satzung und ihre Änderung. Sie wird mindestens einmal im
Kalenderjahr vom Vorstand schriftlich mit einer Mindestfrist von drei Wochen
unter Angabe der Tagesordnung einberufen Über alle sonstigen Angelegenheiten,
insbesondere über die Tauschregeln, die Mitgliedsbeiträge, die Höhe des
Kontenrahmens und den Ausschluss von Mitgliedern entscheiden die Mitglieder
auch in den Freitags-Treffs mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.
Vorstand
Der Vorstand wird durch Wahl mit einfacher
Mehrheit in der ordentlichen Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Er
besteht mindestens aus dem/der Vorsitzenden, seinem/ihrem Vertreter und dem/der
Verantwortlichen für Abrechnung und Kasse. Er informiert die
Mitgliederversammlung über seine Arbeit. Der Vorstand vertritt den BUTT nach
außen und verwaltet treuhänderisch die Geld- und Sachwerte des Vereins. Er kann
jederzeit an Mitglieder bestimmte Aufgaben des BUTT delegieren.
Beschlossen am 27.08.2004